Sie als PraxisinhaberIn stehen oft genug im Fokus, wenn es um die Honorierung und Wertschätzung Ihrer PraxismitarbeiterInnen geht. Muss es denn immer nur Geld sein? Einer Mutter ist zum Beispiel auch sehr geholfen, wenn Sie als ArbeitgeberIn die Betreuungskosten übernehmen. Das ist bares Geld on Top! Nachhaltige und soziale Mitarbeiterbindung nennt man so etwas.
Aber es gibt noch eine weitere Möglichkeit – wie ich vor kurzem in meinem großen Expertennetzwerk aufgeklärt worden bin.
Betriebliche Krankenversicherung – davon profitiert die komplette Familie
Wie es im Gesundheitswesen mit der Zusatzbelastung für gesetzlich versicherte Personen aussieht, brauche ich Ihnen nicht zu erklären. Die meisten im Pflegebereich tätigen Mitarbeiter – und hierzu zähle ich auch die MitarbeiterInnen in den Praxen – wissen um Sinn und Zweck von Diagnosemöglichkeiten und Therapien, die aber nicht oder nicht mehr im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen enthalten sind.
Hand auf´s Herz, für viele ist es dann auch – trotz der Eigenverantwortung ihrem Körper gegenüber – schlicht und ergreifend zu teuer. Sich selbst und der Familie alle möglichen Möglichkeiten im Rahmen von IGeLeistungen und alternativen Methoden zu gönnen, muss immer wieder abgewägt werden.
Hier setzt nun wohl das Modell der Betrieblichen Krankenversicherung an. Und nein, Sie bringen damit als Praxis nicht noch eine Betriebliche Krankenkasse auf den Markt.
Vorteile liegen auf der Hand – Nachhaltige und soziale Mitarbeiterbindung und mehr
Für Sie:
- Imagegewinn – Sie sorgen sich auch um das körperliche Wohlergehen Ihrer MitarbeiterInnen
- Steigerung der Produktivität durch Vermeidung Fehlzeiten/Krankenstand/Krankheitskosten durch Nutzung von Vorsorgeuntersuchungen oder „bessere“ Behandlung im Krankheitsfall
- Sinnvolle Alternative bei der nächsten Gehaltsrunde
- Steuerliche Absetzbarkeit als Betriebsabgaben
Für Ihre MitarbeiterInnen:
- Schließen von Versorgungslücken
- Aufnahmegarantie trotz Vorerkrankungen ohne individuelle Gesundheitsprüfungen
- Sofortiger Versicherungsschutz ohne Wartezeiten
- Familienschutz durch vergünstigte Konditionen für nahe Angehörige (Ehepartner, Kinder)
Da ich selbst kein Versicherungsexperte bin, verweise ich nun auf den Blog-Artikel von Herrn Dr. Berndt Schleemann, seines Zeichen Volljurist mit Zusatzqualifikation Steuerrecht, unabhängiger Finanzberater und Makler, und wünsche viel Spaß beim Lesen.
https://schlemann.com/betriebliche-krankenversicherung-bkv