Patientenrechtegesetz & Co. im Praxisalltag
Am 22. November war es endlich so weit: unser erster von vielen Workshops fand im Hotel Exquisit in München statt.
Wir, Melanie Neumann und ich, waren gespannt, wie unsere kleine Gruppe aus der Allgemeinmedizin, der Gynäkologie und der Zahnmedizin auf unsere Folienartillerie reagieren würde. Kopf einziehen und drüber weg fliegen lassen? Oder sich dem Beschuss stellen? ;-)
Technik und Räumlichkeiten waren perfekt abgestimmt. An dieser Stelle sei Herrn Matthias Kratzer der Firma Kratzer EDV herzlich gedankt, der sich unkonventionell bereit erklärt hatte, uns seinen kleinen Beamer auszuleihen ( meine Armmuskulatur hatte des Nachts und drei Tage später mit dem gefühlten Gewicht eines Bleikoffers zu kämpfen). Unsere Teilnehmer erwartete auf die Hektik nach der Sprechstunde durch die Stadt fahren und radeln zu müssen, ein schön gedeckter Tisch mit leckerem Kaffee und kleinen Bio-Kaffeeteilchen.
Unpünktlich um 15:30 Uhr begannen wir mit der Auftaktrede: „Liebes kleines, aber hochinteressiertes Publikum, holen Sie tief Luft – es geht los“
Diese Paragrafen hatten es in sich:
§ 630a BGB: § 630b BGB: §630cBGB: § 630d BGB: § 630e BGB: § 630f BGB: § 630g BGB: § 630h BGB:
Vertragstypische Pflichten beim Behandlungsvertrag
Anwendbare Vorschriften
Mitwirkung der Vertragsparteien; Informationspflichten
Aufklärungspflichten
Dokumentation der Behandlung
Einsichtnahme in die Patientenakte
Beweislast bei Haftung für Behandlungs- und Aufklärungsfehler
Einige der Gesetzespassagen, deren Bedeutung und Handling definitiv großes Interesse weckte, entlockten immer wieder Gemurmel bis Stöhnen. Es entspann sich oft eine rege Diskussion, und ich muss gestehen, Frau Neumann hatte echt viel zu erklären. Es zeigte sich, dass sowohl die Teilnehmer als auch wir recht kreativ waren mit den praktischen Umsetzungsmöglichkeiten. Besonders glücklich waren die Teilnehmer darüber, dass ich ganz konkret zu ihren Praxisverwaltungssystemen Lösungen bieten konnte. Tja, man sollte seiner Vergangenheit doch dankbar sein ;-)
Vor dem Datenschutz und den juristischen Stolperfallen beim Praxismarketing waren alle Teilnehmer froh um die Pause in der Hotellobby bei Leckereien des Hauses.
Ob es der NSA Affäre zu verdanken ist, wissen wir nicht. Aber die Sensibilität für den Datenschutz war in dieser Gruppe wirklich sehr hoch. Es wurde in den Praxen schon relativ viel dafür gemacht. Aber wir konnten auch hier noch mit ein paar Trümpfen aufwarten :-)
Was glauben Sie, war wohl das Thema Nr. 1 beim Praxismarketing? Genau, Praxis-Apps und Bewertungsplattformen. Ein heißes Thema. Ich verweise hier noch einmal zum Artikel „Das Kreuz mit den Bewertungen“. Fazit: Zahn(Mediziner) haben heute definitiv viel mehr Möglichkeiten zur Außendarstellung. Aber nicht alles, was heutzutage Usus ist, ist juristisch auch korrekt. Hier lauern die Abmahnfallen und Datenschutzverstöße.
Wir bedanken uns auf jeden Fall bei unseren Teilnehmern, die nach dem offiziellen Teil um 20:15 (jaaa, auch wir gehören zu den Gottschalks und Jauchs) endlich mit uns zum inoffiziellen Teil übergehen konnten. Bei leckeren Speisen und Getränken entspann sich ein heiterer, aber spannender Dialog zwischen Zahnis und Medis. Das schönste Kompliment, das uns gemacht wurde, war die Frage nach einer Fortsetzung. Die werden wir Ihnen liefern! Das steht jetzt schon fest.
Und danke für die tollen Bewertungen unseres Workshops. Wir sind sehr stolz sowohl mit Qualifikation als auch mit humorvollen didaktischen Fähigkeiten aufwarten haben zu können. Das wurde uns zusammengefasst bestätigt.