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Praxisberatung und Praxisoptimierung wird gefördert

praxisberatung und praxisoptimierung wird gefördert

Praxisberatung und Praxisoptimierung für ZahnÄrzte

Kommt unsereine(r) damit um die Ecke, sträuben sich mancherorts die Haare bei der Ärzte- und Zahnärzteschaft. Es tummeln sich ja auch gar so viele aus dem Boden des Gesundheitsmarktes geschossene Pilze und buhlen um Einsatz in den ach so dramatisch in Schieflage befindlichen Arzt- und Zahnarztpraxen.

Die gute Nachricht zuerst – gar so schlimm ist es meiner Erfahrung nach nicht :-)  Viele „Probleme“ sehen im Alltag größer aus, als sie es sind. Da genügt ein kleiner Stupser – und die Praxis selbst kommt zur Lösung. Der AHA-Effekt ist dann groß. Ebenso der Stolz, selbst auf eine Lösung gekommen zu sein, oder einen Vorschlag weiter individualisiert ausgebaut zu haben. Aber genau das (oder sollten) die meisten von uns Beratern tun – wir unterstützen Sie mit diesen Stupsern. Sie kennen bestimmt das Sprichwort: „Vor lauter Wald sehe ich die Bäume nicht“ – geht mir manchmal bei mir selbst genau so. Wer sich da frei von spricht, dem nehme ich das nicht ab. Ebenso diese doofe Betriebsblindheit, die einen zusätzlich zur Myopie oder Hyperopie trifft. Irgendwann ist man drin im Hamsterrädchen und merkt nicht einmal mehr, das sich alles wiederholt. Das Einzige, was man tagtäglich spürt, ist ein Knödel im Bauch, der einfach nicht richtig zu definieren ist.

Wenn Sie also der Ansicht sind, sich auch einmal eine Praxisberatung gönnen zu wollen, dann sollten Sie zunächst einmal grundlegend wissen, dass solche Beratungen gefördert werden. Wenn Sie sich für eine(n) akkreditierte(n) Berater(in) beim BAFA, dem Bundesaufsichtsamt für Wirtschaft und Ausfuhr, entscheiden. Akkreditiert bedeutet seit ein paar Jahren, dass Berater(in) einen QS-Nachweis (ja, auch wir müssen ein kleines QM unserer Unternehmung nachweisen) erbringen müssen. Und ja, in diesem Fall profitieren Sie davon, wenn ich (und Kollegen) Ihnen immer wieder erklären, dass Sie mit Niederlassung in eigener Praxis auch zum Unternehmer geworden sind. Und somit ein Anrecht auf Wirtschaftsförderung haben. Oder wollen Sie mir weismachen, dass Sie mit Ihrer Praxis nichts zur Wirtschaft in diesem unserem Lande beitragen? Sie geben mit Ihrer Praxis andauernd Geld aus für Geräte und anderen Dingen von Unternehmen und nehmen Dienstleistungen in Anspruch. Sie bieten der Volkswirtschaft Arbeitsplätze. Wollen Sie da wirklich auf solche Zuschüsse verzichten?

Praxisberatung, die gefördert wird, beinhaltet viele Themen. Die am meisten auf Praxen zutreffenden, fasse ich hier einmal zusammen (klicken Sie auf die Themenbezeichnung, folgt die Verlinkung zur offiziellen Erklärung)

1. Allgemeine Beratungen zu allen

  • wirtschaftlichen
  • finanziellen
  • personellen und
  • organisatorischen Fragen der Unternehmensführung sowie zu
  • Fragen der Einführung oder Anpassung eines Qualitätsmanagementsystems

2. Spezielle Beratungen zu

  • Fachkräftegewinnung und -sicherung
  • Compliance
  • Arbeitsschutz
  • Unternehmensübergabe

3. Besondere Beratungen von bzw. zu

  • Unternehmerinnen
  • Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  • Unternehmerinnen und Unternehmer mit Migrationshintergrund
  • Integration von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Migrationshintergrund

Aus jedem dieser drei Blöcke können zeitgleich oder nacheinander jeweils zwei der Themen bis zu max. 1.500€ gefördert werden – innerhalb einer Richtlinienperiode, die zwischen 2 und 4 Jahren liegt. Danach können wieder Förderungen beansprucht werden.

Beachten Sie bitte, wann eine Förderung nicht gewährt wird. Auch hier gibt es manchmal Irrungen und Wirrungen. Gerade beim letzten Punkt gab und gibt es immer wieder Enttäuschungen. Berater, deren Hauptdienstleistung im Marketing  besteht, aber auch Steuerberater, Juristen und Versicherungsberater dürfen keine Beratung fördern lassen.

Nicht gefördert werden Beratungen

  • die ganz oder teilweise mit anderen öffentlichen Zuschüssen inklusive Mitteln der Strukturfonds und des ESF finanziert werden (Kumulierungsverbot);
  • deren Zweck auf den Vertrieb von bestimmten Waren oder Dienstleistungen beziehungsweise weiteren Beratungen gerichtet ist (Neutralität);
  • die überwiegend die Gestaltung und Erstellung von Werbematerialien (z. B. Briefpapier, Logos, Flyer) sowie von Internetseiten zum Inhalt haben;
  • die überwiegend Akquisitions- und Vermittlungstätigkeiten zum Inhalt haben;
  • die überwiegend Rechts- und Versicherungsfragen sowie steuerberatende Tätigkeiten zum Inhalt haben;
  • die überwiegend gutachterliche Stellungnahmen zum Inhalt haben;
  • von Unternehmen oder zu Inhalten, die gemäß der VO (EU) Nr. 1407/2013  ausgeschlossen sind;
  • im Rahmen der Existenzgründung;
  • von Ärztinnen und Ärzten, Zahnärztinnen und Zahnärzten, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die den Verkauf/Vertrieb von Gütern oder Dienstleistungen, insbesondere individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL), sowie sonstige Umsatz steigernde Maßnahmen einschließlich des entsprechenden Marketings zum Inhalt haben. -> Diese Ausnahmeregelung wurde nachträglich 2012 nach dem großen Hype in den Medien hinzugenommen. Hier ging es wohl darum, dass es Unternehmen gab (gerade die Pharma hatte da ein ziemlich großes Potential), die regelrechte „Verkaufsschulungen“ für IGeLeistungen und Zahnzusatzleistungen als Beratungen deklariert hatten. Dies kollidiert allerdings mit dem Heimittelwerbegesetz! 

Eine Förderung ist ausgeschlossen, soweit das antragsberechtigte Unternehmen einen gesetzlichen Anspruch gegen einen Dritten auf thematisch vergleichbare Beratungen hat.

Auch bei Gründung gibt es viele Zuschüsse und Förderungen. Und auch davon sollten Sie gehört haben – und darauf bestehen, dass die Leute, die Sie in der Gründungsphase begleiten, diese auch nutzen! Es ist ihr sauer zu verdienendes Geld, das monatlich für die Finanzierung herhalten muss. Deswegen m.E. aus immer alles über die KfW machen. Auch wenn die Banken da manchmal was anderes erzählen oder zuerst dafür sind, um dann bei Vertragsgestaltung doch ihr eigenes Süppchen anzubieten. Behalten Sie im Hinterkopf, dass es bei einer Finanzierung über die KfW immer noch die Unterstützung der Bürgschaftsbanken gibt. Das bedeutet, dass diese für das 30%ige Restrisiko bürgen. So gesehen hat die Bank keinen einzigen Cent Ausfall im Falle eines Falles. Und Sie müssen nicht Mama, Papa, Omma, Ehepartner oder Eigentumswohnung und Praxis (die ja noch gar nicht so ist, wie sie sein soll) ;-) als Sicherheit hinterlegen. Und in den ersten 2 Jahren ist ein KfW Darlehen tilgungsfrei! Was bedeutet, dass Sie nicht schon gleich in den ersten Monaten mit noch gar keinen bis wenigen Patienten jeden Monatsanfang mit Hyperventilation und Extrasystolen Ihr Bankkonto beobachten müssen.

Sie sehen, Praxisberatung und Praxisoptimierung liegt im Sinne der Wirtschaft – und wird belohnt :-) Nehmen Sie sich Berater aus der Branche – denn die wissen ganz genau, wie es in den Praxen zugeht. Ob selbst jahrelang darin gearbeitet oder mit (Ehe)Partnern dieses Leben mitmachend, die Sichtweise ist oftmals eine andere – und die Lösungsansätze sind meist realistischer bis zum Schluss umsetzbar :-)

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