Das Qualifizierungschancengesetz 2024 birgt Chancen für unsere Arzt- und Zahnarztpraxen und ihre Mitarbeitende.
Das Qualifizierungschancengesetz klingt zunächst wie eine sperrige Vorschrift aus dem Behördenkatalog. Doch hinter diesem Begriff verbirgt sich eine große Chance auch für unsere Praxislandschaft und ihre Mitarbeitenden. In einer Zeit, in der Digitalisierung und der Fachkräftemangel die Arbeitswelt stark verändern, wird das Thema Weiterbildung immer wichtiger. Hier kommt das Qualifizierungschancengesetz 2024 ins Spiel.
Was ist das Qualifizierungschancengesetz 2024?
Das Qualifizierungschancengesetz, kurz QCG, wurde 2019 eingeführt und hat das Ziel, die berufliche Weiterbildung zu fördern. Es ermöglicht Unternehmen, ihre Mitarbeitenden durch finanzielle Unterstützung des Staates weiterzubilden und auf die Anforderungen der modernen Arbeitswelt vorzubereiten. Besonders in Zeiten, in denen Digitalisierung und Automatisierung Berufe und Abläufe stark verändern, ist das Gesetz ein wichtiger Baustein, um die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und Mitarbeitenden gleichermaßen zu sichern.
Das Gesetz gilt für alle Beschäftigten – unabhängig von Ausbildung, Alter oder Unternehmensgröße. Wichtig ist jedoch, dass die geplante Weiterbildung nicht ausschließlich für die derzeit ausgeübte Tätigkeit relevant ist, sondern darauf abzielt, neue Qualifikationen und Kompetenzen zu vermitteln.
Wann gilt das Qualifizierungschancengesetz 2024?
Das Gesetz greift immer dann, wenn Weiterbildungen zur Stärkung der Beschäftigungsfähigkeit erforderlich sind – zum Beispiel durch den technologischen Wandel oder die Notwendigkeit, neue berufliche Perspektiven zu schaffen. Ob es sich dabei um eine Weiterbildung im Umgang mit neuer Software, eine Schulung zur Digitalisierung von Arbeitsprozessen oder das Erlernen völlig neuer Kompetenzen handelt, ist zweitrangig. Wichtig ist, dass die Weiterbildung die Chancen der Mitarbeitenden auf dem Arbeitsmarkt erhöht und langfristig zu einer besseren Qualifikation beiträgt.
Das Gesetz deckt nicht nur Weiterbildungen innerhalb eines Unternehmens ab, sondern auch branchenübergreifende Maßnahmen. Unternehmen, die den Schritt wagen und ihre Belegschaft fördern, können sich dabei auf attraktive finanzielle Hilfen verlassen.
Die Vorteile des Qualifizierungschancengesetzes 2024
Das Qualifizierungschancengesetz bietet gleich mehrere Vorteile:
Für Mitarbeitende
- Verbesserung der beruflichen Qualifikationen
- Erhöhung der Arbeitsmarktfähigkeit
- Karrierechancen und Sicherheit im Job
Für Unternehmen
- Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit
- Anpassung an den technologischen Wandel
- Bindung von Fachkräften durch attraktive Weiterbildungsmöglichkeiten
Das Gesetz unterstützt eine Win-Win-Situation: Unternehmen profitieren von gut qualifizierten Mitarbeitenden, und diese wiederum von einem gesteigerten Marktwert.
Höhe der Förderung
Die Fördermöglichkeiten des Qualifizierungschancengesetzes sind äußerst attraktiv und richten sich nach der Größe des Unternehmens:
Unternehmen mit bis zu 10 Mitarbeitenden:
- Übernahme von bis zu 100 % der Weiterbildungskosten
- Übernahme von bis zu 75 % des Arbeitsentgelts während der Weiterbildung
Unternehmen mit 11 bis 249 Mitarbeitenden:
- Übernahme von bis zu 50 % der Weiterbildungskosten
- Übernahme von bis zu 50 % des Arbeitsentgelts
Die Förderliste kann so weiter geführt werden. Aber – umso mehr Mitarbeitende umso weniger Förderung gibt es.
Ein Beispiel aus der Praxis: Arztpraxis mit 5 Mitarbeitenden
Stellen wir uns vor, eine Arztpraxis mit 5 Mitarbeitenden möchte die Digitalisierung vorantreiben und ihre Mitarbeitenden in einer Schulung zum Umgang mit einer neuen Praxissoftware weiterbilden. Die Weiterbildung kostet pro Person 1.000 Euro und dauert fünf Tage. Während dieser Zeit wird ein Arbeitsausfall pro Mitarbeitendem von 500 Euro berechnet.
Förderung gemäß Qualifizierungschancengesetz:
Weiterbildungskosten:
- Kosten pro Person: 1.000 Euro
- Förderquote: 100 % (bei Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden)
- Gesamtkosten (5 Personen): 5.000 Euro
- Übernommene Kosten durch die Förderung: 5.000 Euro
Arbeitsausfallkosten:
- Kosten pro Person: 500 Euro
- Förderquote: 75 %
- Gesamtkosten (5 Personen): 2.500 Euro
- Übernommene Kosten durch die Förderung: 1.875 Euro
Gesamte Förderung:
- Weiterbildungskosten: 5.000 Euro
- Arbeitsausfallkosten: 1.875 Euro
- Summe: 6.875 Euro
Dank des Qualifizierungschancengesetzes muss die Arztpraxis also nur noch 625 Euro selbst tragen. Der finanzielle Vorteil ist enorm und zeigt, wie attraktiv die Fördermöglichkeiten sind.
FAZIT
Das Qualifizierungschancengesetz ist ein wertvolles Werkzeug, um die berufliche Weiterbildung in Deutschland voranzutreiben. Es bietet Unternehmen, als auch Mitarbeitenden die Chance, sich fit für die Herausforderungen der Zukunft zu machen. Die finanzielle Unterstützung durch das Gesetz nimmt Unternehmen eine große Last ab und sorgt dafür, dass Weiterbildungen kein Luxus, sondern eine Selbstverständlichkeit werden können.
Gerade kleine Betriebe wie Arzt- oder Zahnarztpraxen können von den hohen Förderquoten profitieren. Ein gut geschulter, digital affiner Mitarbeiterstab ist nicht nur ein Wettbewerbsvorteil, sondern auch ein wesentlicher Schritt in Richtung Zukunftssicherheit.
Also: Jetzt handeln, die Chancen ergreifen und die Zukunft gemeinsam gestalten mit meinen Schulungsangeboten, die gerade die Digitalisierung in unseren Praxen im Fokus haben.
Und vielleicht sehe ich Eure Mitarbeitenden in 2025 in meiner Weiterbildung EDIGMA – Expertin für Digitales Praxismanagement.