Der Draht ins Büro

089 181 681 | 06834 773 1825

Schnelle Unterstützung mit einem

Online Termin

BAFA Beratungsförderung – jetzt 1 wichtiger Tipp

BAFA Beratungsförderung

Die BAFA Beratungsförderung gibt es schon lange für den Klein- und Mittelstand (KMU) und die Freiberufler unter uns. Ein tolles Programm, für das ich schon seit 2010 gelistet bin. Dafür darf ich mich in jeder Förderperiode mit meinem Unternehmen überprüfen lassen – und einen QM Nachweis liefern. Ist für mich jetzt nicht die Welt – ich habe ja genügend Erfahrung mit Erstellen von QM in den Praxen.

Mit diesem Blogartikel möchte ich Aufklärung betreiben, um Euch als geschätzten Leser:innen Enttäuschungen zu ersparen.

Was genau ist die BAFA Beratungsförderung?

Korrekt lautet das Programm „Förderung von Unternehmensberatung von KMU“ und wird monetär durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (aha! Neuer Name!) und den EU Sozialfond Plus gefördert.

Es geht darum, dass

  • Erfolgsaussichten
  • Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit
  • Beschäftigung- und Anpassungsfähigkeit

von kleinen und mittleren Unternehmen gestärkt werden.

Und dazu gibt es uns: Die qualifizierten Berater:innen, die zu allen

  • wirtschaftlichen
  • finanziellen
  • personellen
  • organisatorischen

Fragen der Unternehmensführung beratend zur Seite stehen. Dafür gibt es dann einen Zuschuss, der die Kosten unserer Beratung reduziert. Der Zuschuss ist abhängig von der Region, in der das Unternehmen ansässig ist. Die alten Bundesländer, Land Berlin und Region Leipzig erhalten 50% zurück bei einem maximalen Wert (Bemessungsgrenze) in Höhe von 3.500€. Wenn die Beraterrechnungen höher liegen, ist das kein Grund für eine Absage zur Bezuschussung, sondern das Unternehmen muss den Rest halt selbst drauf legen.

Die neuen Bundesländer, Region Lüneburg und Region Trier erhalten sogar 80% Zuschuss.

UND – diese Periode geht bis 2026 und beinhaltet insgesamt 7 förderfähige Beratungen (2 pro Kalenderjahr) pro Kunde.

Cool, oder?? Hier für Dich sogar zum selber Nachlesen das Merkblatt zu den Beratungsinhalten.

Beratungsfoerderung fuer Arzt und Zahnarzt

AAAAAABER – an dieser Stelle nicht in Jubel ausbrechen. STOP!

Was seit 2014 nicht mehr erlaubt war für Angehörige der Heilberufe (Ärzte, Zahnärzte, Apotheker) und der Heilhilfsberufe (Logopäden, Ergotherapeuten usw.):

BERATUNGEN ZU UMSATZSTEIGERNDEN MAẞNAHMEN und zu MARKETINGMAẞNAHMEN

Meine Beratungen waren immer organisatorischer und personeller Natur – wobei mir da auch schon ein netter Sachbearbeiter vom Ministerium mal folgenden Spruch um das Telefon-Ohr schlug:
„Frau Bernardi, Ihre Beratungen sind bei den Themen immer so wirkungsvoll, dass sich damit der Umsatz ja automatisch immer steigert.“ Ömmm ….

Zum Glück konnte ich in meinen Beraterberichten – immer Unikate ohne Textbausteine (ich weiß, nicht sehr effektiv – aber was tut man nicht alles für seine Leute) – dann überzeugend darlegen, dass es wirklich um das Organisations- und Personalmanagement ging.

Zurück zum „Verbot“ – glaube mir, das haben die überprüft:

  • Über die Angebote auf meiner Webseite
  • Anonyme Nachfrage beim Kunden
  • Ganz früher musste Kund:in sogar einen Fragebogen ausfüllen (meine alten Kunden kennen das noch)

Dann kam Corona – und viele „Neuberater:innen“ haben sich gelistet, um KMU während der Corona-Zeit zu beraten. Auch viele neue, die im Bereich Gesundheitswesen mit der Klientel der Heilberufler ihr Glück versuchten. Die Berateranzahl von seit Jahrzehnten um die 3.800 stieg auf einmal auf über 14.000 an. Ein erträgliches Geschäft. Blöd, wenn sie auf ihren Webseiten mit „falschen Angeboten“ hausieren gingen oder Flyer in die Praxen schickten und diese freudig als Content für ihre Social Media Profile nutzten. Für unsere Heilberufler hatte das einschneidende Konsequenzen.

Da wurde die Förderungen für Marketing genutzt (Webseitenerstellung). Ich erinnere: Seit 2014 ausgeschlossen für Heilberufe.
Noch interessanter, weil wohl das Leseverständnis abhanden gekommen ist, sogar mit ganz klaren Angeboten zur fetten Umsatzsteigerung.

Die Konsequenz:

BAFA Beratungsförderung nur noch für qualitätssichernde Maßnahmen (seit 01/2023)

Die Berateranzahl wurde durch Sperrung all dieser „Berater“ eklatant minimiert – wie dümpeln wieder bei ca. 3.500 deutschlandweit rum.

Unfair ist es jetzt, dass es die Ärzte und Zahnärzte ausbaden dürfen. Es bleibt nur noch sehr wenig Spielraum für eine BAFA Beratungsförderung.

Auch ich war deprimiert – aber ich informiere mich ja gerne vor Ort bei den Menschen, die bei diesen Förderungen involviert sind, um doch Lösungen zu finden. So waren wir von praximum im Januar in Frankfurt zur Veranstaltung des BDS mit freundlicher Unterstützung einer Mitarbeiterin des BAFA. Und siehe da: Meine Beratungen fallen unter „qualitätssichernde Maßnahmen“. Das bestätigte mir die Geschäftsführerin der Prüfstelle, die schon zig Beraterberichte von mir von Seite 1 bis zur letzten Seite gelesen hatte.

Procedere zur erfolgreichen Beantragung der Beratungsförderung

Welche Schritte sind notwendig zur Beantragung einer BAFA Beratungsförderung? Lest das Procedere hier:

  • Antragstellung über eine Förderungsgesellschaft
    Dies geschieht über ein Online-Formular mit dem Ziel der Überprüfung des KMU Status: Weniger als 250 Mitarbeiter und einen Jahresumsatz von maximal 50 Mio €
  • Ihr erhaltet dann die automatisierte Bestätigung des Eingangs
  • Spätestens (zumindest bei meiner Förderstelle) nach 24 Stunden kommt der sogenannte „vorläufige Bescheid“, dass mit der Beratung begonnen werden darf.
  • Nach Beendigung der Beratung (maximal 5 Tage á 8 Stunden – wenn weniger, dann wird auch ein ganzer Tag draus) erstellt Berater:in die Rechnung. Diese muss vom Kunden komplett, ohne Abzug der Förderungssumme, überwiesen werden. Während Berater:in den Bericht schreibt. Dann müssen auf die Rückseite des Berichtes sowohl Berater:in als auch Kund:in unterschreiben. ACHTUNG: Bitte auf ausgedrucktem Papier und handschriftlich – digitale Unterschrift gilt nicht und das wird genau überprüft. Es gilt also: ausdrucken, unterschreiben, einscannen oder per Post schicken, ggfs. wieder ausdrucken, unterschreiben, einscannen… Das ist Digitalisierung in Deutschland.
  • Dann müssen alle Unterlagen hochgeladen werden: Beraterbericht, Rechnung an den Kunden, Zahlungsnachweis mittels banküblichem Kontoauszug (CAVE, es werden nur Nachweise anerkannt, die auch als Kontoauszug bezeichnet sind) oder einer Bankbestätigung, eine De-Minimis-Erklärung, einen Verwendungsnachweis … ich glaub´, ich hab´sie alle aufgezählt aus dem Kopf heraus.
  • Dann harren wir der Dinge, die da kommen: Nachfragen zum Bericht, irgend ein Auszug passt immer nicht … Ich lasse mir diesen Aufwand nicht vergüten. Obgleich ich es rein wirtschaftlich müsste.

FAZIT

Bitte informiert euch vorher selbst, was genau gefördert wird. Überlasst es nicht nur eurem/r Berater:in.
Ich z.B. stelle den Antrag immer zusammen mit meinem/r Kund:in. Auch lade ich die notwendigen Dokumente meist mit ihnen zusammen hoch. Damit sie sich auch mal selbst zu helfen wissen, wenn ich mal nicht erreichbar bin.

Lest euch den Beraterbericht bitte selbst auch durch. Das ist wichtig, weil dazu oftmals Rückfragen kommen (nette Fangfragen).

DER WICHTIGE EINE TIPP

Eine BAFA Beratungsförderung ist eine KANN-Subvention. Es besteht kein gesetzlicher Anspruch darauf. Auch wenn wir Berater:innen das mit euch durchstehen, kann es immer wieder mal passieren, dass kein Zuschuss fließt. Bei mir erst 3x in 11 Jahren passiert. Die Gründe sind manchmal dubios.

In diesem Sinne – zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie Ihren Arzt – NOPE – Ihren Berater oder Ihre Beraterin.

Verfasst von

Kürzlich veröffentlicht