Der Draht ins Büro

089 181 681 | 06834 773 1825

Schnelle Unterstützung mit einem

Online Termin

Berufshaftpflicht ZahnArzt: Damoklesschwert?

Berufshaftpflicht-ZahnArzt

Berufshaftpflicht ZahnArzt – einer der wichtigsten Verträge. Gebetmühlenartig weise ich Arzt- und Zahnarztpraxen immer wieder darauf hin: „Bitte beachten Sie die Relevanz des Patientenrechtegesetzes auch in Bezug auf Praxisorganisation, QM und Qualitätssicherung“. „Schauen Sie sich bitte das Kleingedruckte in Ihrer Berufshaftpflicht genauer an“.

Sie werden wahrscheinlich jetzt genau so heftig mit den Augen rollen wie Ihre Kollegen und Kolleginnen und deren Personal. Findet sich manchmal ein Mensch in einer Praxis, der ein klein wenig darüber weiß, was das PatReGe so alles fordert und regelt, ist das so, als hätte ich gerade einen Diamanten geschenkt bekommen. Ich gebe Ihnen Recht, ein Buch liest sich spannender und macht definitiv mehr Spaß. Aber hier geht es letztendlich um Ihre Existenz.

Umso glücklicher war ich um den Artikel in der zm-online vom 17.12.2014, der sich genau mit diesem Thema befasste:

Mit dem Patientenrechtegesetz muss der Zahnarzt seine Praxisorganisation, vor allem sein Risikomanagement, professionalisieren.

Durch das PatReGe sind Ärzte und Zahnärzte nun einem noch höheren Haftungs- und Prozessrisiko ausgesetzt. Kennen Sie eine Versicherung, die gerne und schnell einen Haftungsfall abwickelt? Kennen Sie das Kleingedruckte in Ihrer Versicherung? Nein? Na, dann lesen Sie diese mal genau durch. Vielleicht haben Sie eine dieser Versicherungen abgeschlossen, die schon ein Qualitätsmanagement voraussetzen?

Wo kann der Patient juristisch nun am besten reingrätschen? In die Behandlung und die Dokumentation. In dem Artikel wird der Begriff „Behandlungsfehler“ definiert:

Ein Behandlungsfehler liegt etwa vor, wenn eine eigentlich gebotene medizinische Behandlung unterlassen wird, aber auch, wenn ein Eingriff vorgenommen wird, der individuell nicht indiziert war.

Die Fehlerdefinition des Bundesgesundheitsministeriums lautet:

Ein Behandlungsfehler kann alle Bereiche ärztlicher Tätigkeit betreffen. Dabei kann der Fehler rein medizinischen Charakters sein, sich auf organisatorische Fragen beziehen, oder es kann sich um Fehler nachgeordneter oder zuarbeitender Personen handeln.

Genau an dieser Stelle möchte ich Ihnen ein paar Tipps für den Alltag an die Hand geben:

  • Überprüfen Sie Ihr Wissen – und das Ihrer MitarbeiterInnen – um das PatReGe
  • Überprüfen Sie Ihre Praxisorganisation:
    Wie schaut es mit IGeL- und Zuzahlerleistungen aus?
    Wer macht die Beratung?
    Wie sieht es mit deren Behandlungsverträgen (vor allem mit Unterschrift) aus?
    Wann kommen diese ins Spiel?
    Wie dokumentieren Sie diese?
    Wie und was dokumentieren Sie generell in der Praxis? Denken Sie und Ihre Mitarbeiterinnen auch an Telefonate?
    Benutzen Sie eine standardisierte Dokumentation? (Kennen Sie den Effekt von Einträgen in die Karteikarte, die beim erneuten Lesen auf einmal keinen Sinn mehr ergeben, vielleicht auch noch wegen enormer gravierender Schreibfehler?)
    Wie und wo dokumentieren Sie externe Dokumente der Patienten?
    Beherrschen alle im Team die deutsche Sprache und die Fähigkeit, Sachverhalte patientengerecht zu erklären?
  • Überprüfen Sie Ihr QM?
    Besteht es nur aus einer Ansammlung von Arbeitsanweisungen und Checklisten? Oder gibt es auch Verfahrensanweisungen?
  • Überprüfen Sie Ihr Fehlermanagement
    Gibt es eines?
    Wie wird es durchgeführt?
    Ist es für alle Teammitglieder zugänglich? Weiß jeder darüber Bescheid? Gibt es auch hier eine gewisse Standardisierung?
  • Überprüfen Sie Ihre Praxissoftware
    Ist alles revisionssicher?

Weil wir wissen, wie schwer es im Praxisalltag fällt, sich damit und darüber den Kopf zu zerbrechen, weil jede Praxis anders arbeitet, bieten Frau RA Melanie Neumann und ich sogenannte „Compliance-Beratungen“ an.

Es ist ein Tagesworkshop in Ihrer Praxis. Frau Neumann erklärt das PatReGe (und keine Angst – bei uns ist nichts trocken :-) ), kontrolliert alle Formulare auf eine korrekte juristische Form (verlassen Sie sich bitte nicht nur auf Ihre Praxisverwaltungssoftware) und verbessert, wenn nötig. Ich kontrolliere Ihre EDV und die Nutzung Ihrer Praxisverwaltung in Bezug auf Dokumentation und Archivierung, erarbeite mit Ihnen einen Standard, zeige Ihnen, wie Sie diesen in der Praxisverwaltung umsetzen (es gibt kein Programm, welches ich nicht dafür ummodeln konnte :-) ) und wie Sie Ihre Archivierungssoftware einbeziehen können.

Ziel: im Praxisalltag nach PatReGe ohne große Mehrarbeit die Patienten zu behandeln.

Haben Sie gewusst, dass diese Complianceberatung für Ärzte und Zahnärzte vom Bundeswirtschaftsministerium über den Europäischen Sozialfond zu 50% gefördert wird?

 

 

Verfasst von

Kürzlich veröffentlicht