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Die Arbeitsstättenverordnung – Hürdenlos geht anders

arbeitssicherheit in der zahnarztpraxis praxisberatung

Die Arbeitsstättenverordnung – 2.0 oder schon 3.0? – fragt man da zynisch. Da tut sich wieder was auf dem Spielfeld der Politik  – was manch Praxisinhaber und Praxisinhaberin bestimmt ob der undurchdachten Bürokratie die Wände erklimmen lässt.

Da soll die komplette Arbeitsschutzverordnung überholt werden wie eine alte Dampflock. Und wir in den Praxen sind kurz vor dem Explodieren. Da sollen keine in Lohn und Brot stehenden Menschen mehr ohne den Blick ins Grüne (oder zumindest ins Tageslicht) ihre Tätigkeiten verrichten dürfen. Als ob wir immer noch in den Anfängen der Industrialisierung stünden und ab dem 10. Lebensjahr unter Tage oder in Höllenfabriken unser Dasein fristen würden. In vielen Praxen geht es hier vorrangig um die MitarbeiterInnen, die an den Anmeldungen arbeiten. Und diese sind aus architektonischen Gründen oftmals mit wenig oder gar keinem Tageslicht ausgestattet, weil sie zentral direkt vom Eingang aus vor den an den Außenwänden grenzenden Räumen liegen. Vom Praxisablauf her die beste Variante um den Überblick zu behalten und die Steuerung des Praxisgeschehens vorzunehmen. Und wer wird schon Opfer bringen in Form von dunklen, tageslichtfreien Patientenräumlichkeiten. Wartezimmer im Höhlenformat sind einfach noch nicht in.

Nächstes Beispiel, welches mir ad hoc einfällt: Funktionsräume oder Laborräumlichkeiten. Blutabnahmen, EEG´s, EKG´s, Sonografieuntersuchungen, Perimeteruntersuchungen, Nyktometeruntersuchungen …. Diese Untersuchungen haben sich bisher geradezu angeboten kleine Raumecken in den Praxen nicht ungenutzt zu lassen – zumal bei einigen der Untersuchungen eh das Licht abgedreht werden muss. Und ja, je nach Patientenaufkommen kann MitarbeiterIn hier schon mal einige Stunden des Arbeitsalltages verbringen – nicht am Stück. Schließlich wird sie nicht eingesperrt und darf sich durchaus auch in Räumlichkeiten mit Tageslicht aufhalten.

So kommt der neueste Vorschlag der Änderung auf wirklich halbseidenen Gedankengängen daher. Es wird wohl die Unternehmungen treffen, die sowieso mit all den Vorgaben zu kämpfen haben.

Nach neuesten Zwangsbesuchen durch meine Kids bei Abercrombie&Fitch weiß ich jetzt ganz genau, was es heißt im Dunkeln zu arbeiten. Da ist Dunkel wirklich dunkel. Und diese Unternehmen werden davon ausgeschlossen. Und die jungen Leute reißen sich regelrecht darum, dort arbeiten zu dürfen. Hoffen wir, dass sie geregelten Mindestlohn erhalten – und monatlich ein hochdosiertes Vitamin D Präparat (mal abgesehen von Antihistaminikum wegen der Dauerberieselung mit Duftstoffen).

Warten wir also ab, ob es wirklich durch geht – dieses Gesetz á la Absurdistan. Hier können Sie den Bericht aus der FAZ lesen.

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