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Fachkraft für Arbeitssicherheit | FASi in der Arzt- und Zahnarztpraxis

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Fachkraft für Arbeitssicherheit – Haben Sie schon einmal was von einer FASi gehört? Neee … nicht Stasi … das ist wirklich etwas anderes. Die FASi ist Pflicht in einer Arztpraxis. Auch in einer Zahnarztpraxis. Seit wann? Eigentlich schon länger. Ein Kind der EG, also wirklich schon lang. Die Europäische Gemeinschaft ist ja schon länger die Europäische Union, nicht wahr?

Also, diese Fachkraft für Arbeitsicherheit mit dem süßen Namen FASi, ist eine speziell ausgebildete Person, die zusammen mit dem Betriebsarzt die Praxen ab EINEM Beschäftigten bei diesen Aufgaben unterstützt, die sich aus der Umsetzung der EG-Rahmenrichtlinie 89/391/EWG ergeben. Nochmal: 1 Mitarbeiter und Sie müssen einen Betriebsarzt und eine FASi bestellen! 

Wie ich jetzt gerade auf dieses Thema komme? Weil es soweit ist: die Gewerbeaufsichtsämter kontrollieren! Und wollen solch eine Bestellung sehen – am besten dann auch bitte festgehalten im Organigramm der Praxis. Gehört nämlich in den QM-Ordner.

Wieso ich weiß, dass sie das kontrollieren werden? Weil der nette Herr vom Gewerbeaufsichtsamt schon in einer bajuvarischen Praxis war und diese Anforderung hinterlassen hat. De facto wahr. Und es sei ein Punkt, mit dem er wohl nicht mit sich reden lassen werde. Und seine über hundert bayrischen Kollegen wohl auch nicht.

Zentrale Aufgabe der FASi ist es, den Unternehmer bzw. Arbeitgeber auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit – genauer: „Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und der menschengerechten Arbeitsgestaltung“ zu beraten und zu unterstützen. (Quelle: Wikipedia)

Die FASi untersteht unmittelbar dem Praxisinhaber/der Praxisinhaberin, ist im Organigramm auf gleicher Höhe mit der QMB, aber nicht weisungsbefugt. Sie ist aber fachlich weisungsfrei, was heißt, keiner darf ihr sagen, wie sie ihre Arbeit zu tun hat. Ergo ist sie verantwortlich dafür und muss ihre Aufgabenwahrnehmung selbst organisieren. Sie ist beratend und unterstützend unterwegs. Sie muss ebenso wie QMB, DSB (Datenschutzbeauftragte/r) und SSB (Strahlenschutzbeauftragte/r) vom Praxisinhaber/Praxisinhaberin bestellt werden. Die Ausbildung erfolgt berufsbegleitend über die Berufsgenossenschaft und die Kosten sind über den Pflichtbeitrag der Praxis gedeckt. Na immerhin. Macht man diese Fortbildung beim TÜV, legt man locker mal ein paar Tausender hin. Die Ausbildungszeit ist allerdings fast gleich lang.

Jetzt die gute Nachricht: In einer Praxis unter 10 Beschäftigten kann nach einer Motivations- und Informationsschulung – ChakaChaka – eine externe FASi bestellt werden. Hier kann Praxisinhaber/in die sicherheitsfachliche Betreuung auf selbstermittelte Bedarfsfälle beschränken.

Falls Sie nach dieser Kröte doch mal nach den Aufgabe einer FASi schauen wollen, lesen Sie einfach mal §6 des Arbeitssicherheitsgesetz durch.

Und nein – ich habe diese Ausbildung nicht und kann dafür auch nicht bestellt werden.

 

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