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Datenschutz im Gesundheitswesen – Und es gibt ihn doch

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Datenschutz im Gesundheitswesen – Und es gibt ihn doch

Heute gibt es noch einen Nachtrag zu einem der komplett online-basierten Terminbuchungssystemen, von denen ich im letzten Artikel geschrieben hatte.

Ein besonders aufmerksamer und mir ob seiner konstruktiven Diskussionsbeiträgen ans Herz gewachsene Zahnarzt, wies mich nach Posten meiner Sonntagsarbeit auf die Schweigepflicht hin. Ich beschrieb, dass bei dem Kunden in den nächsten beiden Tagen noch ein Import der Stammdaten in das System samedi anstünde. Er warf die Frage auf, ob vorher nicht die Patienten ihre Zustimmung geben müssten. Schließlich würden ja die Daten außerhalb der Praxis gehostet.

Nein, sie müssen es nicht!

Bei allen anderen Online-System am Markt muss der Arzt das tun… bei samedi nicht :-) Meines Wissens ist samedi das derzeit einzige komplett online-basierte System, was die ärztliche Schweigepflicht nach § 203 StGB einhält. (Betonung auf „komplett online-basiert“!! zählt z.B. nicht für den PraxisTimer). Dafür hat samedi ja dieses spezielle, patentierte Verschlüsselungsverfahren. Technisch betrachtet sind es keine Patientenklartextdaten, sondern Kryptodaten auf deren Servern. Die Patientenklartextdaten befinden sich nur lokal auf dem Rechner des Arztes und damit ist samedi komplett datenschutzkonform. Dazu gibt es das das Zertifkat „Statement of Compliance“, was samedi auch mittlerweile für die anderen Länder hat. Ja, samedi goes international. Deutscher Datenschutzstandard kommt gut an außerhalb Deutschlands ;-) Hier gibt es das „Statement of Complience“ zu lesen

Statement of Compliance von samedi

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